Erbschaft und Legat
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Kindern mit einer Krebserkrankung eine lebenswerte, positive und glückliche Zukunftsperspektive schenken? Dann sind Sie bei der Kinderkrebshilfe Schweiz in guten Händen.
Erbschaft und Legat
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Kindern mit einer Krebserkrankung eine lebenswerte, positive und glückliche Zukunftsperspektive schenken? Dann sind Sie bei der Kinderkrebshilfe Schweiz in guten Händen.
Nachlassregelung
Kinder sind unsere Zukunft und die wertvollsten Hoffnungsträger unserer Gesellschaft. Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Kindern mit einer Krebserkrankung eine lebenswerte, positive und glückliche Zukunftsperspektive schenken? Ein Testament gibt Ihnen diese Möglichkeit. Sie setzen ein Zeichen für nachhaltige Werte, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Und wir setzen Ihre Grosszügigkeit täglich zum Wohle der betroffenen Kinder und der künftigen Generationen um.
Erbschaft
Ein Testament schafft für Sie und Ihre Liebsten Klarheit, auch dann, wenn Sie noch in der Mitte des Lebens stehen. Sie haben die Möglichkeit, die Kinderkrebshilfe Schweiz neben anderen Erbenden zur Miterbin zu machen. Über den Teil des Vermögens, der nicht zum gesetzlichen Pflichtteil für Ihre Familienangehörigen gehört, können Sie frei bestimmen. Gibt es keine Pflichterbenden, können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen und die Kinderkrebshilfe Schweiz auch als Alleinerbin einsetzen.
Textvorschlag: Als Erbin von 1/2 meines Nachlasses setze ich die Kinderkrebshilfe Schweiz ein.
Online-Testamentgenerator
Mit dem kostenlosen Testamentgenerator von "DeinAdieu" können Sie eine personalisierte Vorlage für Ihr Testament erstellen und die Kinderkrebshilfe Schweiz berücksichtigen.
Legat
Mit einem Vermächtnis – auch Legat genannt – können Sie der Kinderkrebshilfe Schweiz einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte, wie beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke oder weitere Wertsachen hinterlassen.
Textvorschlag
Die Kinderkrebshilfe Schweiz erhält als Vermächtnis CHF 20000.00